«Ich fiel hin und penetrierte sie aus Versehen»
Keine Vergewaltigung – Gericht glaubt Saudi-Millionär

Publiziert: 16.12.2015 um 18:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:30 Uhr
In diesem Gericht wird der Fall behandelt.
Foto: Flickr / David Holt / CC BY-SA 2.0

Ein Gericht in London hat einen aus Saudi-Arabien stammenden Millionär vom Vorwurf der Vergewaltigung einer jungen Frau freigesprochen – obwohl dieser am Prozess eine mehr als haarsträubende Geschichte aufgetischt hatte.

Die 18-Jährige behauptete vor dem Southwark Crown Court, Ehsan Abdulaziz (46) habe sie und eine Kollegin (24) nach einem feucht-fröhlichen Abend in einem noblen Club im Stadtteil Westend zu sich nach Hause in seine Luxus-Absteige mitgenommen.

Nachdem der Immobilien-Makler in seinem Schlafzimmer zunächst einvernehmlichen Sex mit ihrer älteren Freundin gehabt hatte, sei er in den frühen Morgenstunden dann über sie hergefallen und gewaltsam in sie eingedrungen, während sie auf dem Sofa im Wohnzimmer schlief, sagte die 18-Jährige.

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Abdulaziz schilderte den Vorfall vor Gericht indes ganz anders, wie verschiedene englische Medien berichten.  Er sei lediglich ins Wohnzimmer gegangen, um der jungen Frau ein T-Shirt zum Schlafen anzubieten oder ihr ein Taxi nach Hause zu rufen.

Dort soll die 18-Jährige ihn unvermittelt zu sich hingezogen haben, worauf er gestolpert sei. «Ich fiel auf sie drauf. Vielleicht hat dann mein Penis ihre Vagina penetriert», sagt Abdulaziz.

Die Tatsache, dass am Köper des Teenagers seine DNA-Spuren gefunden wurden, erklärte der Millionär damit, dass er möglicherweise vom vorangehend Geschlechtsakt mit der 24-Jährigen noch Sperma an den Händen gehabt habe.

Abdulaziz jedenfalls ist sicher: «Zwischen mir und dieser Frau ist nichts passiert.» Überhaupt sei er nicht der Typ, der junge Girls in Nachtclubs aufreisse, sondern ein «Gentleman». Einen One-Night-Stand habe er noch nie gehabt.

Interessanterweise glaubte das Gericht den Beteuerungen des 46-Jährigen. Nach einer nur halbstündigen Beratung sprachen ihn die Geschworenen frei.

Das mag auch damit zusammenhängen, dass die Aussagen der 18-Jährigen auch nicht unbedingt glaubhaft waren.

So behauptete die junge Frau, sie sei nach dem Zwischenfall ins Schlafzimmer gegangen, um ihre Kollegin aufzuwecken – was ihr aber nicht gelang. Danach sei sie nach draussen gerannt, weil sie befürchtete die 24-Jährige sei tot.

Sie habe aber nicht umgehend die Polizei alarmiert, weil sie die Situation nicht noch habe «verschlimmern» wollen. (bau)

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