Jaser A.* (31) wurde am Donnerstag wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung zu neun Jahren Gefängnis plus Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Afghane und Zuhälter hatte seine Ex-Freundin (21) fünf Tage lang an der Elbchaussee in Hamburg festgehalten. Während dieser Zeit durchlitt die Frau Höllenqualen: A. vergewaltigte und misshandelte sie. Zudem tätowierte er ihr seinen Namen auf den Bauch, wie «Bild» berichtet. Sein Motiv: Die Frau wollte sich von ihm trennen.
In Freiheit würde er erneut wie ein «Raubtier losgehen»
Der vorsitzende Richter des Landgerichts Hamburg fand klare Worte zu den Taten des Afghanen: «Sie haben die Frau behandelt wie ein Stück Vieh auf einer Ranch in Texas. Das ist schlicht menschenverachtend!» Denn: Zuerst hatte A. seinen Namen auf ihr Gesicht, dann auf ihr Dekolleté stechen wollen.
Aufgrund der Beweislage ordnete der vorsitzende Richter zur Haftstrafe ebenfalls noch die Sicherungsverwahrung an. Sonst würde der Täter erneut «wie ein Raubtier losgehen» und sich ein nächstes Opfer suchen, zitiert «Bild» den Richter.
Frau flüchtete nach Niedersachsen
A. war bereits vorbestraft und sass wegen anderen Gewaltdelikten schon einmal in Haft. Seine Ex-Freundin, ursprünglich aus Niedersachsen, lernte ihn im Dezember 2022 kennen, im Januar 2023 zogen die beiden zusammen. A. soll sie wenige Zeit später dazu überredet haben, für ihn anschaffen zu gehen.
Im Sommer 2023 flüchtete die junge Frau letztlich zurück nach Niedersachsen und tauchte unter. Doch dann stimmte sie einem erneuten Treffen zu.
«Sie ist eine starke Persönlichkeit»
Laut der «Hamburger Morgenpost» soll der Afghane sofort mit dem Messer auf die junge Frau losgegangen und sie in sein Auto gezwungen haben. Danach hielt er sie fünf Tage lang fest. Erst als sie den Anschein erweckte, wieder mit ihm zusammenkommen zu wollen, gelang ihr die Flucht endgültig.
A. stritt jeden Vorwurf ab und hoffte während des Prozesses auf eine Abschiebung, wie die deutsche Zeitung weiter berichtet. Doch der vorsitzende Richter entschied sich für eine Haftstrafe. Erst nach mindestens viereinhalb Jahren könnte der Afghane abgeschoben werden. An das Opfer gewandt, schloss der Richter die Verhandlung: «Sie ist eine starke Persönlichkeit. Sie hat gewagt, den Angeklagten anzuzeigen. Wäre sie schwach gewesen, wäre sie an der Tat zerbrochen. Das ist sie nicht – Gott sei Dank.»
* Name bekannt