Gutachter decken Ermittlungsfehler auf
Die Polizei habe einen Monat nach dem Verschwinden von Natascha Kampusch im März 1998 einen Hinweis auf den Entführer Wolfgang Priklopil nicht weiter verfolgt. Der Vorwurf stützt sich auf Angaben eines Polizeihundeführers, der einem Ermittler über einen als Eigenbrötler bekannten Bewohner der Ortschaft Strasshof berichtete, der sexuelles Interesse an Kindern habe. Der Hundeführer habe auch eine Personenbeschreibung des Verdächtigen abgegeben. Der Hinweis auf Priklopil sei darauf in einem Ordner abgelegt worden, ohne dass die Ermittler weiter tätig geworden seien. Der Bericht der Gutachter kommt zum Ergebnis, «dass hier zweifellos ein Ermittlungsfehler vorgelegen ist.» Und die Gutachter halten noch ein zweites Versäumnis der Polizei fest: So war Priklopil von den Ermittlern kurz nach der Entführung befragt worden, weil er ein Auto besass, wie es die einzige Augenzeugin des Verschwindens von Kampusch beschrieben hatte. Dennoch sei Priklopil nicht noch einmal überprüft worden, obwohl er durch seine Befragung nicht entlastet worden sei. (SDA)
Die Polizei habe einen Monat nach dem Verschwinden von Natascha Kampusch im März 1998 einen Hinweis auf den Entführer Wolfgang Priklopil nicht weiter verfolgt. Der Vorwurf stützt sich auf Angaben eines Polizeihundeführers, der einem Ermittler über einen als Eigenbrötler bekannten Bewohner der Ortschaft Strasshof berichtete, der sexuelles Interesse an Kindern habe. Der Hundeführer habe auch eine Personenbeschreibung des Verdächtigen abgegeben. Der Hinweis auf Priklopil sei darauf in einem Ordner abgelegt worden, ohne dass die Ermittler weiter tätig geworden seien. Der Bericht der Gutachter kommt zum Ergebnis, «dass hier zweifellos ein Ermittlungsfehler vorgelegen ist.» Und die Gutachter halten noch ein zweites Versäumnis der Polizei fest: So war Priklopil von den Ermittlern kurz nach der Entführung befragt worden, weil er ein Auto besass, wie es die einzige Augenzeugin des Verschwindens von Kampusch beschrieben hatte. Dennoch sei Priklopil nicht noch einmal überprüft worden, obwohl er durch seine Befragung nicht entlastet worden sei. (SDA)