Guatemala
Verfassungsgericht kassiert umstrittene Rechtsreform in Guatemala

Guatemala-Stadt – Das guatemaltekische Verfassungsgericht hat die umstrittene Strafrechtsreform kassiert. Das Parlament hatte zuletzt beschlossen, dass die Generalsekretäre der Parteien nicht mehr für illegale Wahlkampffinanzierung haftbar gemacht werden können.
Publiziert: 15.09.2017 um 06:25 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:23 Uhr
Proteste: Demonstranten in Guatemala schlagen Minister in die Flucht und das Verfassungsgericht kippt fast gleichzeitig eine umstrittene Rechtsreform.
Foto: KEYSTONE/EPA EFE/SANTIAGO BILLY

Diese Regelung sei vorerst ungültig, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Zuvor war wegen der heftigen Proteste gegen die Reform die Unabhängigkeitsfeier im Zentrum von Guatemala-Stadt abgebrochen worden. Demonstranten stürmten die Ehrentribühne und schlugen mehrere Minister in die Flucht.

Straflosigkeits-Reform schützt korrupte Politker

Davor hatten sie Papierpuppen, die Abgeordnete darstellen sollten, verbrannt und symbolisch die Gerechtigkeit in einem Sarg zu Grabe getragen. «Wir wollen keine Straflosigkeit mehr», war auf einem Transparent zu lesen.

Der Kongress hatte beschlossen, dass die Generalsekretäre der Parteien nicht mehr für Unregelmässigkeiten bei der Finanzierung der Wahlkämpfe verantwortlich gemacht werden können. Genau diesen Vorwurf hatten Ermittler aber gegen Präsident Jimmy Morales erhoben. Er soll 2015 als Generalsekretär und Präsidentschaftskandidat seiner Partei FCN Einkünfte von 600'000 US-Dollar nicht deklariert haben.

Illegale Wahlkampffinanzierung verbreitetes Phänomen in Guatemala

Die Parteien in Guatemala gelten als Hort der Korruption. Sie finanzieren sich zum grössten Teil aus dubiosen Quellen, allein das organisierte Verbrechen soll für 25 Prozent ihrer Budgets aufkommen.

«Die Ursünde der guatemaltekischen Demokratie ist die illegale Wahlkampffinanzierung», sagte der Leiter der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit (Cicig), Iván Velásquez. Präsident Morales hatte den UNO-Ermittler zur unerwünschten Person erklärt und wollte ihn des Landes verweisen.

Das Verfassungsgericht stoppte den Rauswurf allerdings. Mit der Entscheidung vom Donnerstag fuhren die Richter dem Staatschef erneut in die Parade. Auch die Abgeordneten ruderten zurück und wollten die umstrittene Strafrechtsreform am Freitag erneut modifizieren.

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