Es verstosse nicht gegen die Rechte und Freiheiten des ukrainischen Volkes, wenn die von prorussischen Rebellen gehaltenen Regionen etwa eigene Wahlen abhalten oder eigene Polizeikräfte einsetzen würden, hiess es in dem Urteil.
Die Abgeordneten in Kiew hatten das Gericht Mitte Juli für eine Entscheidung darüber angerufen, ob derartige Änderungen an der Verfassung legal sind.
Die Idee einer begrenzten Selbstbestimmung für die Rebellengebiete im Osten des Landes hatte zahlreiche Abgeordnete beunruhigt. Der Plan ist aber Teil der im Februar im weissrussischen Minsk ausgehandelten Vereinbarungen zwischen dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko und seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin.
Die USA und die EU hoffen unter anderem, dass mehr Autonomie die prorussischen Kämpfer in der Ostukraine besänftigen könnte. Allerdings haben die Rebellen die Vorschläge als unzureichend zurückgewiesen.
Das Reformprojekt sieht indes auch keine Teilautonomie vor, sondern gewährt allen ukrainischen Regionen mehr Rechte. Eine Teilautonomie müsste in einem separaten Gesetz festgelegt werden und würde lediglich eine Dauer von drei Jahren haben.
Nach Angaben eines Abgeordneten in Kiew soll die zweite von drei Abstimmungen zu dem Reformprojekt im Parlament bis Ende August stattfinden. Nötig ist letztlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Poroschenko sprach bereits am Freitag nach der Gerichtsentscheidung von «einem wichtigen Schritt, der uns bedeutenden Änderungen für den Staat näher bringt».