«Glückspiel» und «Teufelswerk»
Mufti verbietet Muslimen das Schachspielen

Schach ist nach Ansicht des höchsten muslimischen Geistlichen Saudi-Arabiens «ein Werk des Teufels» und im Islam verboten. Scheich Abdelasis al-Scheich erliess eine entsprechende Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten.
Publiziert: 22.01.2016 um 20:47 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 11:24 Uhr
Der Grossmuffti Scheich Abdul Aziz al-Sheikh im Jahr 2009. Heute erteilte er in einem Saudi-TV-Sender eine ilamische Rechtsauskunft, nachder er der Ansicht ist, dass das Schachspielen im Islam dem Glückspiel gleichzusetzen und demnach verboten sei.
Foto: Keystone

Schachspielen sei Zeit- und Geldverschwendung und führe zu Streit zwischen Menschen. «Schach ist wie Alkohol und Glücksspiel, was Gott verboten hat», antwortete er auf eine Publikumsfrage in einem Religionssender. Der Grossmufti verbietet gläubigen Muslimen damit faktisch das Schachspiel. Al al-Sheikh begründete seine Fatwa damit, dass Schach süchtig machen könnte. Die Spieler könnten ihre Gebete vergessen, wenn sie zu fest ins Spiel vertieft sind.

Ein Ausschnitt der Sendung wurde bereits im Dezember bei Youtube veröffentlicht. Grosse Bekanntheit hat der Auftritt des Grossmuftis aber erst jetzt erlangt, weil heute ausgerechnet in Mekka ein Schachturnier beginnt, schreibt der Spiegel.

Schachturnier in Mekka findet dennoch statt

Das strenggläubige Königreich Saudi-Arabien folgt dem Wahhabismus, einer besonders strengen Auslegung des Islams. Die Fatwa löste in sozialen Medien eine hitzige Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern aus. Muslime spielen seit rund 1400 Jahren Schach. Das Spiel wurde in Persien erfunden. Schach ist ein beliebter Zeitvertreib in arabischen Ländern.

Vom saudischen Schachverband gab es bislang keine Reaktion. Die Organisatoren wollen das Schachturnier in Mekka trotz der Fatwa durchführen. Derzeit ist unklar, ob die Religionspolizei das Verbot des Grossmuftis durchsetzen will. Auch in Saudi-Arabien sind Fatwas keine Gesetze, sondern gelten als religiöse Gutachten, die Gläubigen eine allgemeine Handlungsempfehlung liefern sollen. (ct/SDA)

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