Giftmord an Kim Jong Uns Halbbruder
Zwei Frauen in Malaysia vor Gericht

Wegen des Giftmords am Halbbruder des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un in Malaysia müssen sich seit Donnerstag zwei Frauen vor Gericht verantworten. Bei einer Verurteilung droht ihnen die Todesstrafe.
Publiziert: 13.04.2017 um 07:03 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:02 Uhr
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Diese beide Frauen stehen in Malaysia vor Gericht: Die Vietnamesin Doan Thi Huong...
Foto: REUTERS/Lai Seng Sin

Der Vietnamesin und der Indonesierin wird zur Last gelegt, den 45-jährigen Kim Jong Nam Mitte Februar mit dem Nervengas VX getötet zu haben.

Der Fall hatte die Beziehungen zwischen Malaysia und Nordkorea schwer belastet. Vermutet wird, dass die Führung des kommunistischen Landes hinter dem Anschlag steckt. Diese weist das zurück. Der Prozess findet unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Nach wenigen Minuten wurde er auf den 30. Mai vertagt.

Sein Tod ist bereits zwei Jahre her

Kim Jong Nam, der die letzten Jahre ausserhalb seiner Heimat verbracht hatte, war am 13. Februar auf dem Flughafen von Malaysias Hauptstadt Kuala Lumpur Opfer eines Gift-Attentats geworden. Er starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Der ältere Halbbruder des amtierenden Machthabers hatte sich mehrfach kritisch über Nordkorea geäussert. Als Regimegegner galt er jedoch nicht.

Die 29 Jahre alte Vietnamesin Doan Thi Huong und ihre mutmassliche Mittäterin, Siti Aishah (25), wurden mit schusssicheren Westen in das Gericht in der Nähe von Kuala Lumpur gebracht.

Anschlag ein «Scherz"

In den ersten Vernehmungen hatten sie behauptet, alles für einen TV-Scherz gehalten zu haben. Angeblich dachten sie, für eine Art «Versteckte Kamera» angeheuert worden zu sein.

Der Fall hatte für schwere Verstimmungen zwischen Malaysia und Nordkorea gesorgt. Zunächst wiesen beide Länder gegenseitig ihre Botschafter aus.

Dann verboten sie den Bürgern des jeweils anderen Landes die Ausreise. Inzwischen wurde das Verbot aber wieder aufgehoben. Auch mehrere Nordkoreaner, die als Hintermänner der Tat verdächtigt werden, durften Malaysia verlassen. (SDA)

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