Die vatikanische Kongregation für Selig- und Heiligsprechung hat strengere Regeln für die Anerkennung von Wundern aufgestellt. Damit soll Zweiflern der Wind aus den Segeln genommen werden. Denn in der Vergangenheit hat zum Beispiel die Bezahlung der Gutachter immer wieder für Aufsehen gesorgt. Auch die wissenschaftliche Beurteilung angeblicher Wunder an sich wird neu und strikter geregelt.
Das neu veröffentlichte Regelwerk verbietet die Vergütung der Gutachter per Barzahlung in irgendwelchen Briefumschlägen. Das Geld muss in Zukunft auf ein Konto überwiesen werden.
«Fingerzeig Gottes»
Der Sekretär der Heiligen-Kongregation, Erzbischof Marcello Bartolucci, erklärt, Wunder seien so etwas wie der «Fingerzeig Gottes, der sozusagen das menschliche Urteil über die Heiligkeit eines Menschen ratifiziert».
Seit Jahrhunderten bemüht die Katholische Kirche die Wissenschaft, um Zweifel an Wundern aus dem Weg zu räumen. 1678 wurde es zur Pflicht, wundersame Heilungen vor einer Heiligsprechung medizinisch untersuchen zu lassen. Gibt es keine wissenschaftliche Erklärung, darf von einem Wunder ausgegangen werden. Seither wurden die Anforderungen für die Anerkennung von Wundern immer wieder verschärft.
Einführung von medizinischer Kommission 1948
1917 wurde es zu Pflicht, dass zwei Mediziner für ein mutmassliches Wunder keine wissenschaftliche Erklärung finden. Erst danach durften die Theologen darüber entscheiden, ob es sich tatsächlich um ein Wunder handelte. 1948 richtete Pius XII. eine medizinische Kommission für die Wunder-Anerkennung ein.
Das Regelwerk dieses Gremiums hat der Vatikan jetzt nochmals überarbeitet und verschärft. «Radio Vatikan» beschreibt die Neuerungen auf seiner Homepage: Die Mehrheit in der Kommission müsse mindestens fünf Siebtel betragen. «Wird ein Wunder mehr als einmal zur Beurteilung vorgelegt, muss ein neues Gremium darüber befinden», heisst es weiter. Ein mögliches Wunder könne zudem nicht mehr als dreimal zu Untersuchung vorgelegt werden, «danach gilt es als nicht anerkannt». (noo)