Seit Donnerstag liefern sich die russische und die ukrainische Armee heftige Feuergefechte. Dabei besteht auch die Gefahr, dass Schweizer Waffen zum Einsatz kommen, berichtet die «SonntagsZeitung».
Laut der Zeitung lieferte die Waffenherstellerin B&T AG vor Jahren Waffen sowohl in die Ukraine als auch nach Russland. Zwischen 2009 und 2012 lieferte B&T Einzelteile für die Herstellung von «30 bis 50 Scharfschützengewehren» aus der Schweiz in die Ukraine. Verkauft wurden die zusammengebauten Sturmgewehre schliesslich an die Spezialkräfte des ukrainischen Innenministeriums.
Lieferungen nach Russland und Ukraine
2012 lieferte B&T zudem Granatwerfer an die ukrainischen Behörden. Gedacht waren diese ursprünglich für die Bekämpfung von Ausschreitungen. Wie viel Stück genau geliefert wurden, will B&T nicht sagen. Die Lieferungen seien aber im Zusammenhang mit der Fussball-EM 2012 erfolgt und durch das Seco bewilligt worden.
Auch an die Russen lieferte B&T Waffen. Zwischen 2013 und 2014 wurden Maschinenpistolen an den staatlichen Personenschutz verkauft. 2016 tauchten Fotos auf, dass auch Einheiten einer Spezialeinheit des russischen Inlandgeheimdienstes (FSB) an die Maschinenpistolen von B&T gelang waren. Bereits seit 2015 ist bekannt, dass die Spezialeinheit auch in der Ostukraine im Einsatz steht.
Seit dem Jahr 2014 macht B&T gemäss eigenen Angaben «null Umsatz» in der Ukraine und in Russland.
Inhaber der Firma bereits verurteilt
2018 sorgte der Inhaber von B&T bereits einmal für Schlagzeilen. Blick enthüllte damals, dass Peter K.* wegen eines Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er hatte Scharfschützengewehre und Granatwerfer nach Neuseeland geliefert.
Doch das Kriegsmaterial wurde weiterverkauft. Empfänger war die Elitetruppe des autokratischen Regimes von Kasachstan. Die Ausfuhr von Waffen nach Kasachstan ist nicht grundsätzlich illegal. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) lehnte Kriegsmaterialexporte aber immer wieder wegen der prekären Lage der Menschenrechte dort ab. Die Bundesanwaltschaft warf Keller deshalb vor, er habe in seinem Gesuch via Neuseeland falsche Angaben gemacht.
Bereits am Freitag wurde bekannt, dass Schweizer Waffen in die Zone der Separatisten gelangt waren. Das zeigte ein Bericht des Seco. (zis)
* Name geändert