In Grossbritannien hat der Handel nun ein Jahr Zeit, die noch vorhandenen bunt bedruckten Zigarettenpackungen zu verkaufen. In Frankreich muss dies bis zum 1. Januar geschehen.
Die neuen Packungen sind in einem fahlen bräunlichen Grünton gehalten, wie in der übrigen EU nehmen Warnhinweise 65 Prozent der Verpackungsoberfläche ein. Der Markenname darf zwar auf den Packungen stehen, allerdings nicht in Form eines Logos.
Die französische Gesundheitsministerin Marisol Touraine erklärte: «Einfarbige Packungen sind hässlich und das mit Absicht.» Ziel sei es, «die Attraktivität vieler Zigarettenpackungen zu zerstören».
«Allzu lang haben glänzende, clever designte Packungen junge Leute zum Rauchen verführt», zeigte sich die Leiterin der Britischen Lungenstiftung, Penny Woods, über die Neuregelung erfreut. In Australien, das die neutralen Verpackungen 2012 eingeführt habe, sei der Anteil der Raucher seither bereits zurückgegangen.
Die Tabakunternehmen Philip Morris International, British American Tobacco, Imperial Tobacco und Japan Tobacco International (JTI) waren am Donnerstag in Grossbritannien vor Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, die Neuregelung in letzter Minute zu stoppen. JTI kündigte Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung an.
Die EU-Tabakrichtlinie wurde auf EU-Ebene 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie im April in deutsches Recht um. Dieses trat ebenfalls am Freitag in Kraft. Die bis zu diesem Tag nach den alten Regelungen hergestellte Tabakprodukte dürfen in Deutschland noch ein weiteres Jahr bis zum 20. Mai 2017 verkauft werden.
Nun bekommen die Zigarettenschachteln grössere Warnhinweise mit Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden. Menthol und andere Zusatzstoffe sind verboten, wenn sie den Zigaretten einen «charakterisierenden Geschmack» geben. Auch für E-Zigaretten werden die Regelungen verschärft.
Ein Tabakhersteller sah dadurch seine Unternehmens-, aber auch seine Meinungsfreiheit verletzt. Mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollte er die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland stoppen. Dabei wandte er sich insbesondere gegen die Schockfotos und gegen die Beschränkung der Zusatzstoffe.
Das Gericht wies den Antrag nun ab. Die neuen Regelungen dienten der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts und dem Abbau von Markthemmnissen in der EU, hiess es. Weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz «und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang». Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.