313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat, die Kammer der 16 deutschen Länder, noch zustimmen. Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden.
Deutschlandweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.
Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober je nach regionaler Lage verhängen dürfen. Auch über eine eventuelle Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sollen die Länder entscheiden können. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln gegen Kritik der Opposition: «Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger.» Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: «Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschliessungen, keine Schulschliessungen, keine Demonstrationsverbote.»
(SDA)