Die geplante Regelung soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Wer mehrfach falsche Angaben gemacht oder über seine Identität getäuscht hat, um seine Abschiebung zu verhindern, soll von dieser neuen Möglichkeit jedoch nicht profitieren können.
Ebenfalls ausgenommen sind Straftäter, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, kein Hindernis darstellen sollen.
Teil des ersten Migrationspakets der Ampel-Koalition ist ausserdem eine Verlängerung der Abschiebehaft für bestimmte Straftäter von drei Monaten auf maximal sechs Monate. Diese Verlängerung soll den Behörden mehr Zeit geben, eine Abschiebung vorzubereiten, etwa die Identität zu klären, fehlende Papiere zu beschaffen und einen Platz in einem Flugzeug zu organisieren.
Der Entwurf sieht auch eine Verstetigung von Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor sowie die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften und IT-Spezialisten. Zudem sollen mehr Menschen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten.
Noch vor Jahresende will die deutsche «Ampel»-Koalition zudem ein zweites Migrationspaket auf den Weg bringen. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem Erleichterungen bei der Einbürgerung für Menschen aus der sogenannten Gastarbeiter-Generation sowie die Einführung einer «Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems» für die Arbeitsmigration vereinbart. Die Integrationsbeauftragte sagte: «Heute setzen wir den ersten Meilenstein, im Herbst werden weitere folgen: Wir wollen Beschäftigungsverbote abschaffen, unser Einwanderungsrecht modernisieren und mehr Einbürgerungen ermöglichen.»
(SDA)