Demnach müssen retuschierte und anderweitig manipulierte Erscheinungsbilder in bezahlten Anzeigen mit einem kreisrunden einheitlichen Hinweis versehen werden. Darunter fallen die Körperform, -grösse und -haut, also zum Beispiel Veränderungen der Gesichtsform, breitere Schultern und schmalere Hüften.
Die Massnahme soll dazu beitragen, Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst zu machen, dass Menschen in der Werbung nicht immer so gezeigt werden, wie sie in Wirklichkeit aussehen. Letztlich geht es darum, weniger idealisierte Körper in der Reklame darzustellen und damit vor allem Jüngere zu schützen. «Endlich bekommen wir eine kraftvolle Massnahme gegen ungesunden Körperdruck, dem gerade Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind», erklärte die norwegische Kinder- und Familienministerin Kjersti Toppe.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle klassischen und sozialen Medien und ganz ausdrücklich auch für Influencerinnen und Influencer sowie andere Menschen, die Werbung im Internet und in den sozialen Medien online stellen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bussgeld. Der Hinweis soll rund sieben Prozent der Bildfläche ausmachen und gut sichtbar in der oberen linken Ecke der Werbung platziert werden. Zur Verantwortung gezogen werden können sowohl diejenigen, die die Reklame erstellt haben, als auch die Inserenten, die damit Geld verdienen wollen.
(SDA)