Gericht in Neuseeland bestätigt
Kim Dotcom wird an USA ausgeliefert

Der Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag einen Entscheid zur Auslieferung.
Publiziert: 20.02.2017 um 05:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:35 Uhr

Wie schon die Vorinstanz urteilte das Gericht, dass der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf. Dotcoms Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei «äusserst enttäuschend».

Der Rechtsstreit um seine Auslieferung ist um ein weiteres Urteil reicher: Kim Dotcom bei einer Anhörung im Oktober 2015. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/EPA AAP/NZ NEWSWIRE/GERALDINE CLERMONT

Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben.

Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochlüden. In den USA werden Dotcom, der aus Deutschland stammt und mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heisst, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäscherei vorgeworfen. (SDA)

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