Der Seitensprung eines Sicherheitstechnikers auf Geschäftsreise bewegt zurzeit ganz Frankreich. Das Berufungsgericht von Paris hat nämlich erstmals entschieden: Für Sex-Unfälle während eines Business-Trips muss der Arbeitgeber bezahlen.
Das Gerichtsurteil gilt nun als Präzedenzfall. Die französische Arbeitsanwältin Sarah Balluet hat den Fall aus dem Jahr 2013 jetzt bekannt gemacht.
Herzinfarkt während Seitensprung
Darin geht es um den Tod eines Mannes, der in Berichten nur Xavier genannt wird. Er war geschäftlich in Meung-sur-Loire in der französischen Provinz Loiret unterwegs. Dort lernte er eine Frau kennen. Sie nahm ihn mit zu sich. Die beiden hatten Sex.
Doch während des Geschlechtsverkehrs erlitt Xavier einen Herzinfarkt. Er starb. Die Krankenkasse stufte den Vorfall als Arbeitsunfall ein: Demnach erhielten Xaviers Angehörige monatlich von seinem Arbeitgeber 80 Prozent seines Lohns. Und zwar bis zum Datum seiner Pensionierung.
Die Transportunternehmen TSO, bei dem Xavier angestellt war, akzeptierte das nicht. Xavier habe in jener Nacht seine eigenen und nicht die Interessen der Firma verfolgt. Zudem sei er nicht in jenem Hotelzimmer gestorben, das man für ihn gebucht hatte. Der Fall landete vor Gericht.
«Umstände sind irrelevant»
Dieses bestätigte den Entscheid im Jahr 2016. Der Richter begründete, Sex gehöre zu den alltäglichen Handlungen, genau wie anziehen oder duschen.
TSO legte Berufung ein. Im Mai diesen Jahres erklärte das Berufungsgericht den Tod des Mannes ebenfalls als Arbeitsunfall: Während der Geschäftsreise habe der Arbeitgeber unter der Verantwortung der Firma gestanden. Jederzeit. Die Umstände seien irrelevant, so die Begründung.