Der Beschluss auf Fortsetzung der U-Haft ist nicht rechtskräftig. Benkos Verteidiger Norbert Wess und die Staatsanwlatschaft gaben dazu vorerst keine Erklärung ab. Grundsätzlich ist gegen den Beschluss eine Beschwerde binnen drei Tagen möglich, mit der sich eine höhere Gerichtsinstanz auseinandersetzen müsste. Regulär hätte spätestens am 28. April die nächste Haftprüfung zu erfolgen.
Benko war am 23. Januar in Innsbruck festgenommen worden. Die Vorwürfe der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die gegen Benko umfangreich ermittelt, wiegen schwer. Er soll Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt haben. Die Behörde geht unter anderem von Untreue und betrügerischem Bankrott aus - das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu zehn Jahre Haft vor. Laut bestehender Verdachtslage soll Benko trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betreffen, versucht haben, noch vorhandene Vermögensteile zu verschieben bzw. zu verschleiern.