Uber sei verpflichtet worden, die Verträge der 139 Chauffeure neu einzuschätzen, sagte Anwalt Stéphane Teyssier und bestätigte damit eine Meldung einer Regionalzeitung. Den Entscheid fällte ein Arbeitsgericht, vor das die Uber-Fahrer von Lyon gezogen waren.
Teyssier sagte weiter, dieses Gericht habe sich auf ein Urteil eines Kassationshofs gestützt, das 2020 zum Schluss gekommen sei, Uber-Fahrer müssten als Angestellte des Unternehmens betrachtet werden.
Auf Anfrage sagte Uber der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen werde gegen den Entscheid rekurrieren. Im Allgemeinen kämen Arbeitsgerichte und Appellationshöfe zum Schluss, Fahrer, welche ihre Personentransporte mit der Uber-App ausführten, seien selbständig.
In der Schweiz entschied das Bundesgericht im Mai des vergangenen Jahres, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.
(SDA)