Ein Mann muss für einen gemieteten und bei einem Unfall geschrotteten Lamborghini nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Sachsen wies in einem am Donnerstag in Dresden verkündeten Urteil die Berufung eines Autohauses gegen ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Dresden zurück. Der Fahrer hatte die gut halbstündige Fahrt mit dem mehr als 150'000 teuren Luxuswagen von seiner Ehefrau geschenkt bekommen.
Der Fahrer wies die Schuld daran, dass er bei der Ausfahrt im Oktober 2018 die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal gerammt habe, zurück. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers des Autohauses den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet.
Das Autohaus verlangte Schadensersatz für den entstandenen Totalschaden. Das Landgericht wies die Klage ab, weil nicht ersichtlich sei, dass der Beklagte den Unfall vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht habe. Die dagegen gerichtete Berufung wies das OLG zurück, auch weil ein etwaiger Anspruch längst verjährt sei. Für Schadensersatzansprüche aus der Mietung des Wagens gilt demnach in Deutschland nur eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. (AFP)