Für Gesundheitspersonal
Deutscher Bundestag für Corona-Impfpflicht

Der deutsche Bundestag hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen.
Publiziert: 10.12.2021 um 13:27 Uhr
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Aktualisiert: 10.12.2021 um 14:00 Uhr
Für das Gesetz der neuen Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten 571 Abgeordnete. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Foto: BERND VON JUTRCZENKA

Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschliessend entscheiden.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

(SDA)

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