Bei Missachtung droht eine Suspendierung ohne Fortzahlung des Lohns. Mindestens eine erste Impfung müssen nun Beschäftigte nachweisen, die im Krankenhaus- und Pflegebereich arbeiten, aber auch Feuerwehrleute, Beschäftigte des Zivilschutzes sowie die Beamten der Gendarmerie. Wer bislang nur die erste Impfdosis erhalten hat, muss zudem einen negativen Test auf der Arbeit vorlegen, bis er einen vollständigen Impfschutz hat. Ihre Impftermine dürfen die Beschäftigten ausdrücklich in die Arbeitszeit legen, um die Impfung zu erleichtern, hiess es.
Es drohen keine Entlassungen
Die verschärften Corona-Regeln, zu denen auch die Impfpflicht für bestimmte Berufe gehört, hatten in Frankreich seit dem Sommer grossen Protest ausgelöst, auch am vergangenen Wochenende gingen Zehntausende auf die Strasse. Aufschub von der Suspendierung können Betroffene erhalten, wenn sie freie Tage oder Urlaub nehmen. Sobald sie die Impfung erhalten haben, endet auch die Sanktion, betonten die Behörden. Eine Entlassung wegen einer fehlenden Corona-Impfung sei nicht möglich, hiess es.
Suspendierung des Krankenhauspersonals wird schwierig
Die Quote der vollständig Geimpften im Gesundheitsbereich lag in der vergangenen Woche bereits zwischen 84 und 91 Prozent. Wie vielen Beschäftigen tatsächlich Sanktionen drohen, weil sie noch keine erste Dosis erhalten haben, ist nicht bekannt.
Die Zeitung «Le Monde» berichtete unter Verweis auf die Direktionen etlicher grosser Kliniken, dort sei eine Impfquote von 95 Prozent bereits erreicht. Dennoch werden Probleme befürchtet, wenn angesichts der ohnehin angespannten Personaldecke Krankenhauspersonal wegen einer fehlenden Impfung nach Hause geschickt werden muss. In bestimmten Funktionen sei es sehr schwierig, Personal zu ersetzen, erklärte der Verband der Universitätskliniken in Frankreich. Auch der Gewerkschaftsbund, der gegen die Impfpflicht ist, befürchte Schwierigkeiten beim Betrieb der Kliniken, schrieb «Le Monde».
(SDA)