Freilassung war unrechtmässig
Südafrikas Ex-Präsident Zuma muss zurück in Haft

Der ehemalige südafrikanische Präsident Jacob Zuma muss zurück in Haft. Seine Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmässig gewesen, urteilte am Mittwoch ein Gericht in der Hauptstadt Pretoria.
Publiziert: 15.12.2021 um 11:18 Uhr
ARCHIV - Jacob Zumas Freilassung aus Gesundheitsgründen sei unrechtmäßig gewesen, urteilte ein Gericht in Pretoria. Foto: Jerome Delay/AP/dpa
Foto: Jerome Delay

Der 79-Jährige hatte Anfang Juli eine 15 Monate lange Haftstrafe wegen Missachtung der Justiz angetreten, war aber am 5. September auf Anordnung des zuständigen obersten Justizvollzugsbeamten freigelassen worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Beamte den vorgeschriebenen legalen Weg missachtet, der zuvor die Anhörung eines medizinischen Expertengremiums vorsieht.

Wegen Korruptionsvorwürfen aus seiner Amtszeit (2009-2018) soll sich Zuma vor einer Untersuchungskommission verantworten. Mehreren Vorladungen war er jedoch nicht gefolgt, was dann die Haftstrafe zur Folge hatte. Seine Inhaftierung führte zu Protesten von Anhängern in seiner heimatlichen Küstenprovinz KwaZulu-Natal sowie dem wirtschaftlichen und politischen Zentrum um Johannesburg und Pretoria (Gauteng-Provinz). Dabei kamen nach offiziellen Angaben mindestens 337 Menschen ums Leben, es gab Sachschäden in dreistelliger Millionenhöhe. Erst die Mobilisierung von 25 000 Soldaten führte zu einer Stabilisierung der Sicherheitslage.

Zuma werden in einem anderen Verfahren Korruption, Geldwäsche sowie Betrug im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft vor seiner Amtszeit als Präsident vorgeworfen. Ihm drohen bis zu 25 Jahre Haft. Zuma bestreitet die Vorwürfe.

(SDA)

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