Die Staatsanwaltschaft wurde dabei von sich aus tätig - als Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt von 2016. Das OLG entschied damals, dass Claudia D. (43) Jörg Kachelmann (58) im Jahr 2010 bewusst falsch wegen Vergewaltigung angezeigt habe. In dem Prozess ging es um Schadenersatz, nicht um Freiheitsberaubung. Der Schweizer Wettermoderator sass 132 Tage in Untersuchungshaft.
«Kriminelle Energie»
Bei der Prüfung des OLG-Richterspruchs habe sich ein Anfangsverdacht ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird und welchen Ausgang dieses hat, sei derzeit unklar. Die Durchsicht von tausenden Aktenseiten dauere vermutlich noch Monate. Die Justiz in Mannheim ist zuständig, da sich der Fall in diesem Landgerichtsbezirk zugetragen hatte.
Das OLG Frankfurt hatte geurteilt, die Frau sei mit «krimineller Energie» und «direktem Vorsatz» vorgegangen. Dies habe zur Freiheitsberaubung - Kachelmanns U-Haft - geführt. Die aus Baden-Württemberg stammende Ex-Geliebte hatte das Urteil als «Justizskandal» bezeichnet.
Kachelmann twitterte am Dienstagmorgen: «7 Jahre danach besser als nie.»
(SDA/meg)