Sarkozy wird illegale Wahlkampffinanzierung vorgeworfen. Er soll für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2012 die zulässige Budgetobergrenze von 22,5 Millionen Euro massiv überschritten haben.
Um das zu verstecken, soll die konservative Partei des damaligen Amtsinhabers über ein System falscher Rechnungen rechtswidrig Wahlkampfkosten in Millionenhöhe übernommen haben. Untersuchungsrichter Serge Tournaire ordnete in der Affäre auch einen Prozess gegen 13 weitere Beschuldigte an.
Betrug oder Beihilfe zum Betrug
Sarkozys Mitangeklagten wird Betrug oder Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Sarkozy selbst hatte stets beteuert, Bygmalion nicht gekannt zu haben - und auch der Ermittlungsrichter wirft ihm keine Beteiligung an dem betrügerischen System vor, wie die Zeitung «Le Monde» aus dem Text der Entscheidung zitierte.
Der heute 62-Jährige soll aber Warnungen seiner Buchhalter vor der Überschreitung der Budgetgrenze ignoriert und zusätzliche Wahlkampfveranstaltungen angeordnet haben. Illegale Wahlkampffinanzierung kann in Frankreich mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und 3750 Euro Geldstrafe geahndet werden.
Anwalt will Berufung einreichen
Sarkozys Anwalt Thierry Herzog kündigte umgehend Berufung gegen die Anklageerhebung an. Er verwies darauf, dass der Prozess-Beschluss nur von einem der beiden zuständigen Ermittlungsrichter unterschrieben wurde. Diese «offenkundige Meinungsverschiedenheit» zeige die «Sinnlosigkeit der Entscheidung».
Sarkozy habe beteuert, nicht über eine Überschreitung informiert worden zu sein. Die genannte Summe bezeichnete Verteidiger Thierry Herzog schlicht als «fantastisch».
Sarkozy war im November bei der Vorwahl seiner Republikaner-Partei für die Präsidentschaftskandidatur gescheitert. Die Vorwahl gewann sein Ex-Premierminister François Fillon, der wegen einer Scheinbeschäftigungs-Affäre unter Druck geraten ist. (SDA/stj))