Frankreich
Tapie muss über 400 Millionen Euro Schadenersatz zurückzahlen

Paris – Der umstrittene französische Geschäftsmann Bernard Tapie muss in der Affäre um einen früheren Adidas-Verkauf 404 Millionen Euro Schadenersatz zurückzahlen. Das entschied Frankreichs Oberster Gerichtshof am Donnerstag in letzter Instanz.
Publiziert: 18.05.2017 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:10 Uhr
Muss Schadenersatz in Millionenhöhe zurückzahlen: Geschäftsmann Bernard Tapie. (Archiv)
Foto: Keystone/AP POOL AFP/Fred Dufour

Damit erlitt Tapie eine weitere juristische Niederlage in der weitverzweigten Affäre, wegen der bereits die heutige IWF-Chefin Christine Lagarde verurteilt wurde.

Ein privates Schiedsgericht hatte Tapie 2008 inklusive Zinsen 404 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Damit sollte ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Tapie und dem französischen Staat um den Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas Mitte der 90er Jahre beendet werden.

Der Schiedsspruch zugunsten von Tapie wurde aber im Februar 2015 wegen Betrugsvorwürfen gekippt. Unter anderem gab es enge Verbindungen zwischen Tapies Anwalt und einem der Mitglieder des privaten Schiedsgerichts. Im Dezember 2015 verurteilte das Pariser Berufungsgericht den Geschäftsmann dann, die 404 Millionen Euro Schadenersatz zurückzahlen - ein jetzt vom Pariser Kassationsgerichtshof bestätigtes Urteil.

Es gilt allerdings als höchst unwahrscheinlich, dass der 74-Jährige den vollen Betrag zurückzahlen wird: Tapie ist insolvent. Nach Angaben aus informierten Kreisen hat die französische Justiz aber Besitz des Geschäftsmannes im Wert von rund 90 Millionen Euro gesichert - unter anderem eine Villa im südfranzösischen Saint-Tropez im Wert von 48 Millionen Euro.

Die Tapie-Affäre hat über die Jahre eine Reihe von französischen Gerichten beschäftigt. Im vergangenen Dezember wurde die frühere französische Finanzministerin und heutige IWF-Chefin Lagarde der Fahrlässigkeit im Amt schuldig gesprochen.

Sie hatte dem Schiedsverfahren als zuständige Ministerin zugestimmt und später keinen Widerspruch gegen den Schiedsspruch eingelegt. Frankreichs Gerichtshof der Republik - ein Sondergericht für Amtsvergehen von Ministern - verzichtete aber auf eine Strafe gegen Lagarde.

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