Die Richter wiesen einen Einspruch Sarkozys gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Der 63-Jährige will erneut Rechtsmittel einlegen.
Sarkozys Anwalt Thierry Herzog teilte mit, er werde den Pariser Kassationshof als oberste Instanz anrufen. In dem Fall geht es um deutlich überhöhte Wahlkampfausgaben: Bei seiner Präsidentschaftskampagne 2012 setzte Sarkozy nach Erkenntnissen der Ermittler mit rund 43 Millionen Euro fast doppelt so viel Geld ein wie gesetzlich erlaubt.
Die Wiederwahl nach seiner ersten Amtszeit von 2007 bis 2012 misslang allerdings. Sarkozy unterlag dem Sozialisten François Hollande.
Sarkozys konservative Partei soll versucht haben, die überhren Wahlkampfausgaben durch ein System falscher Rechnungen in Millionenhöhe zu kaschieren. Allein die Eventfirma Bygmalion stellte seiner Partei UMP - die inzwischen Die Republikaner heisst - Rechnungen in Höhe von 18,5 Millionen Euro aus. Die Affäre heisst deswegen in Frankreich auch Bygmalion-Affäre.
Sarkozy ist auch wegen anderer Affären im Visier der Justiz. So soll seine Präsidentschaftskampagne 2007 von Libyens damaligem Machthaber Muammar al-Gaddafi mitfinanziert worden sein. Zudem steht ihm ein Prozess wegen Bestechung eines Staatsanwalts bevor. Ein Termin steht noch nicht fest.
Sollte es zu einem Verfahren kommen, wäre Sarkozy der zweite Ex-Präsident in der jüngeren französischen Geschichte, der sich vor Gericht verantworten muss. Im Jahr 2011 war der Konservative Jacques Chirac wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Chirac war von 1995 bis 2007 Staatschef, die Vorwürfe bezogen sich auf eine frühere Tätigkeit als Bürgermeister von Paris.