Frankreich
Nationalversammlung debattiert hitzig über Verfassungsänderung

Paris – Nach den Terrorattacken in Frankreich sieht die Regierung weiter Handlungsbedarf. Doch die Verfassungsänderung mit dem geplanten Bürgerrechtsentzug für verurteilte Terroristen sowie der Ausnahmezustand sind umstritten. Bürgerrechtler halten sie für unverhältnismässig.
Publiziert: 05.02.2016 um 16:24 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:21 Uhr

Premierminister Manuel Valls rief die Abgeordneten angesichts der Terrorbedrohung zur «Einheit» auf. Die Franzosen verlangten von ihnen, «alles zu ihrem Schutz» zu tun, sagte der Sozialist am Freitag in Paris zum Auftakt der Beratungen der Nationalversammlung über eine geplante Verfassungsänderung.

Der umstrittene Ausnahmezustand in Frankreich hat laut Premierminister Manuel Valls einen erneuten blutigen Anschlag zunichtegemacht. «Eines der vereitelten Terrorprojekte konnte Dank einer Durchsuchung im Rahmen des Ausnahmezustands verhindert werden», sagte Valls. Nähere Angaben zum Fall machte Valls nicht.

Mit der von Staatschef François Hollande gewollten Verfassungsänderung soll einerseits der bislang lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. Damit werde «in Stein gemeisselt», dass es sich um eine nur in Ausnahmefällen anwendbare Massnahme handle, sagte Valls.

Hollande hatte den Ausnahmezustand, der den Behörden in Krisenzeiten umfassende Befugnisse einräumt, nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten ausgerufen. Er soll bis Ende Mai verlängert werden.

Kritiker wie der konservative Ex-Regierungschef François Fillon halten es für unnötig, den Ausnahmezustand in der Verfassung zu verankern, sie halten die gesetzlichen Vorgaben für ausreichend.

Zudem machen die Gegner geltend, dass aus den umfassenden Aktionen kaum Ermittlungen wegen Terrorverdachts resultieren. Bis Anfang Januar waren es vier Verfahren. Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch werfen der Regierung deswegen Unverhältnismässigkeit vor.

Für heftigen Streit hat indes insbesondere der zweite Teil der geplanten Verfassungsreform gesorgt. Die Regierung will die Möglichkeiten ausweiten, Menschen nach einer Terrorismus-Verurteilung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Bislang war das nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmassnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein.

Das stösst bei vielen Abgeordneten im linken Lager einschliesslich der regierenden Sozialisten auf erbitterten Widerstand. Sie argumentieren, damit würden Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft schlechter gestellt als solche ohne zweiten Pass, was gegen das Gleichheitsprinzip verstosse.

In dem seit Wochen andauernden erbitterten Streit trat Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück. Die Grünen-Politikerin Cécile Duflot warf der Regierung am Freitag in der Parlamentsdebatte vor, linke Werte «in der Versenkung verschwinden zu lassen». Die Verfassungsreform sei «unnötig» und «gefährlich».

Das Votum der Nationalversammlung wird am kommenden Mittwoch erwartet. Dann wird sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies, muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung von Nationalversammlung und Senat mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit beschlossen werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden