Zugleich bekräftigte das Gericht am Donnerstag, dass der Parteigründer nach wie vor Ehrenpräsident der Front National sei. Er habe deswegen das Recht, an Sitzungen der Parteigremien teilzunehmen.
Die Front National hatte ihren Gründer im August 2015 ausgeschlossen. Grund waren wiederholte antisemitische und die NS-Zeit verharmlosende Provokationen des EU-Abgeordneten. Unter anderem hatte der Rechtsextreme die NS-Gaskammern erneut als «Detail» der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet, eine Aussage, für die er bereits mehrfach verurteilt wurde.
Der Parteigründer torpedierte damit die Strategie seiner Tochter, der Front National ein gemässigteres Ansehen zu verschaffen und sie damit hoffähig zu machen. Der Streit über die Ausrichtung der Partei führte zum Bruch zwischen Le Pen und seiner Tochter, die 2011 die Parteiführung übernommen hatte.
Jean-Marie Le Pen hatte die rechtsextreme Front National 1972 gegründet und vier Jahrzehnte lang angeführt. 2002 sorgte er für ein politisches Erdbeben, als er in die Stichwahl der Präsidentschaftswahl einzog. Dort unterlag er dem konservativen Amtsinhaber Jacques Chirac klar.
Bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr hat Marine Le Pen beste Aussichten, ihrerseits in die Stichwahl einzuziehen. Nach dem überraschenden Brexit-Votum in Grossbritannien und dem Triumph des Rechtspopulisten Donald Trump bei den US-Präsidentschaftswahlen hält sie sogar einen Wahlsieg für möglich.
Meinungsforscher halten dies allerdings für höchst unwahrscheinlich und argumentieren, der Ausgang der US-Wahl lasse sich nicht auf Frankreich übertragen.