Die Entscheidung wurde am Donnerstag bekannt gegeben. Frankreichs Staatschef François Hollande erklärte , mit der Entscheidung der Verfassungshüter werde das «Gleichgewicht» des Gesetzes beibehalten. Die Geheimdienste bekämen trotz der drei gestrichenen Artikel «die Mittel, für den Schutz unserer Interessen und die Sicherheit der Franzosen zu handeln».
Konkret verwarf der Verfassungsrat insbesondere eine vorgesehene Regelung, wonach die Geheimdienste bei «operativer Dringlichkeit» Ausspähmassnahmen auch ohne Genehmigung des Premierministers und seines Büros vornehmen dürfen. Dies stelle einen «offenbar unverhältnismässigen Eingriff in das Recht auf den Respekt der Privatsphäre und des Fernmeldegeheimnisses» dar.
Kassiert wurde auch ein Artikel zum Abhören von «im Ausland abgeschickter oder empfangener Kommunikation». Die Verfassungshüter kritisierten, dass der Umgang mit diesen Daten - etwa ihre Speicherung - im Gesetz nicht näher geregelt sei.
Das Ende Juni mit grosser Mehrheit beschlossene Gesetz räumt den französischen Geheimdiensten unter anderem im Anti-Terror-Kampf umfassende Befugnisse ein.
Erlaubt wird unter anderem eine Überwachung der Online- und Telefonkommunikation von Terrorverdächtigen auch ohne richterlichen Beschluss. Besonders für Kritik sorgt, dass die Geheimdienste umfassend bei Telekommunikationsanbietern die Verbindungsdaten von Privatpersonen abschöpfen und auswerten dürfen, um eine «terroristische Bedrohung» aufzudecken.
Kritiker befürchten, dass das Gesetz den Weg für eine «Massenüberwachung» französischer Bürger ebnet und vergleichen die erlaubten Praktiken mit denen des US-Geheimdienstes NSA. Um der Kritik entgegenzutreten, legte Präsident Hollande das Gesetz selbst dem Verfassungsrat zur Prüfung vor. Auch der Präsident des französischen Senats und mehr als 60 Abgeordnete riefen die Verfassungshüter an.