Die Behörde sei in dem Fall nicht zuständig, die Ermittlungen seien deswegen «illegal». Die nationale Finanzstaatsanwaltschaft hatte Ende Januar Vorermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder eingeleitet.
Eine solche Straftat könne Fillon als früherem Abgeordneten aber gar nicht vorgeworfen werden, argumentierte sein Anwalt Antonin Lévy am Donnerstag. Er kritisierte zudem, dass zahlreiche Informationen an die Medien durchgesickert seien.
Der konservative Präsidentschaftskandidat ist durch Enthüllungen über die Beschäftigung seiner Ehefrau Penelope als parlamentarische Mitarbeiterin unter Druck geraten.
Der frühere Abgeordnete und sein Nachfolger in der Nationalversammlung hatten sie rund 15 Jahre lang als Assistentin beschäftigt. Sie erhielt nach Fillons Angaben nach Abzug der Sozialbeiträge insgesamt 680'000 Euro. Es bestehen aber Zweifel, ob sie wirklich als Assistentin arbeitete.
Fillon hat die Vorwürfe gegen ihn wiederholt entschieden zurückgewiesen und hält an seiner Präsidentschaftskandidatur fest. Der lange Zeit als klarer Präsidentschaftskandidat gehandelte Ex-Premier ist infolge der Enthüllungen aber in Umfragen abgerutscht und würde es nach jetzigem Stand nicht in die Stichwahl am 7. Mai schaffen.