Bei der Haaranalyse galt bis anhin, dass eine Person eindeutig Cannabis konsumiert hat, wenn der Hauptwirkstoff von Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) oder zumindest seine Abbauprodukte nachweisbar sind. Die Studie der Forscher von der Universität Freiburg im Breisgau legt nahe, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist.
Laut den Wissenschaftlern wird THC nicht über den Blutkreislauf eingelagert. Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs können bei Körperkontakt über Schweiss und Hauttalg auf andere Personen übertragen werden und so falsch-positive Testergebnisse liefern. Die Ergebnisse wurden im Fachjournal «Scientific Reports» veröffentlicht.
Für ihre Studie führte das Team um den Toxikologen Volker Auwärter einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmässiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) durch. Sie fanden keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren. Stattdessen entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, einer körpereigenen Substanz, auch in Haarabschnitten, die lange vor der Studie gewachsen waren.
«Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann», liess sich Auwärter in einer Mitteilung seiner Hochschule zitieren.
In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, sagte der Toxikologe.