Diese sollten in der nächsten Phase der Anti-Schleuser-Strategie zunächst ausserhalb der libyschen Küstengewässer eingesetzt werden, berichtet die Zeitung «Welt» am Mittwoch unter Berufung auf EU-Diplomaten. Schon Mitte September sollen die EU-Länder demnach bei einer Truppenstellerkonferenz melden, in welcher Stärke sie sich an der Operation beteiligen.
Nach dem Tod von 700 Flüchtlingen im Mittelmeer hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs im Mai auf einen Drei-Stufen-Plan zur Bekämpfung krimineller Schleuser verständigt. In einer ersten Phase wurden Informationen gesammelt und die Seenotrettung ausgeweitet.
In Brüssel empfahl der zuständige Befehlshaber, der italienische Konteradmirals Enrico Credendino, nun den Start von Phase zwei, wie Diplomaten der Nachrichtenagentur AFP bestätigten. Dabei sollen Schiffe von Schleusern, die ausserhalb der libyschen Küstengewässer fahren, gestoppt, beschlagnahmt und womöglich zerstört werden. Die Menschenschmuggler selbst sollen festgenommen werden.
Als rechtliche Grundlage des Militäreinsatzes wolle sich die EU auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten aus dem Jahr 2000 berufen, schreibt die «Welt» weiter.
Frankreich, Grossbritannien, Italien und Malta drängen demnach auf einen möglichst schnellen Einsatz. Deutschland habe, ebenso wie Schweden, einen Prüfvorbehalt angemeldet, die Zustimmung Berlins gelte aber als sicher, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Diplomaten weiter.
Seit Phase eins konnten 1500 Menschenleben gerettet werden, hiess es in EU-Kreisen. Vier Schiffe, zwei Flugzeuge und drei Helikopter sind bisher im Einsatz. In Phase drei ist die Zerstörung der Schlepperboote direkt in libyschen Hoheitsgewässern oder sogar an Land geplant. Dafür wäre aber ein UNO-Mandat oder die Zustimmung der libyschen Regierung notwendig. Beides ist derzeit nicht in Sicht. Die EU-Aussen- und Verteidigungsminister werden in dieser Woche bei ihren Treffen in Luxemburg über den Einsatz beraten. (SDA)