Der wegen der Tötung seiner Freundin verurteilte südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius bleibt vorerst in Haft: Eine Kommission für Haftentlassungen vertagte die Prüfung des Falls am Freitag um zwei Wochen.
Dies sagte heute ein Sprecher der Strafvollzugsbehörde am Samstag. Das Gremium habe zu viel zu tun, hiess es zur Begründung. Für Pistorius geht es darum, ob er vom Gefängnis in den Hausarrest entlassen wird.
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Mitte Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen und war dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Anfang Juni beschlossen die Strafvollzugsbehörden, seine Gefängnisstrafe Mitte August wegen «guter Führung» in Hausarrest umzuwandeln, doch bezeichnete Justizminister Michael Masutha die Entscheidung als «verfrüht».
Sein Ministerium setzte den Beschluss daraufhin aus und beauftragte die Kommission mit der Prüfung des Falls. Nach südafrikanischem Recht darf nur frühzeitig aus der Haft entlassen werden, wer mindestens ein Sechstel seiner Strafe verbüsst hat. Zwar war das bei Pistorius im August tatsächlich der Fall, doch hätte auch die Entscheidung darüber erst nach dieser Zeit getroffen werden dürfen.
Pistorius hatte seine Freundin in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Sportler bewusst nach einem Streit mit Steenkamp. Pistorius dagegen beteuerte stets, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Sie will eine Verurteilung des Athleten wegen Mordes erreichen, damit droht Pistorius eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren. Das Berufungsverfahren soll im November beginnen.