Fall Kavala
Menschengerichtshof verurteilt Türkei zu Geldstrafe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zu einer Geldstrafe im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavalas verurteilt.
Publiziert: 11.07.2022 um 13:58 Uhr
Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um die Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavala. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Foto: BERND VON JUTRCZENKA

Die Türkei habe das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2019 zur sofortigen Freilassung Kavalas missachtet, teilte das Gericht am Montag in Strassburg mit. Die Türkei muss nun 7500 Euro an Kavala zahlen. Ankara kritisierte die Entscheidung. Das Gericht habe mit dem Urteil die Erwartungen der Türkei «enttäuscht und einmal mehr Anlass dazu gegeben, den Ruf des Europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen», teilte der Aussenamtssprecher Tanju Bilgic mit.

Kavala wurde im April im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil rief international scharfe Kritik hervor. Kavala sitzt bereits seit 2017 im Gefängnis. Der EGMR hatte seine Haft schon 2019 als politisch motiviert eingestuft.

Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um Kavala. Im Dezember hatte die Strassburger Institution ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Die von der Europäischen Union unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?