Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal im Land befindliche Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht am Donnerstag (Rechtssache C-808/18). Somit verstosse das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen.
Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Es bestehe die Gefahr, «dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoss gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden».
Der EuGH gab der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Die ungarischen Behörden beachteten nicht die vorgesehenen Verfahren und Garantien.
(SDA)