Restriktives System
Ungarische Asylregeln verstossen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat erneut Teile des restriktiven Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig erklärt.
Publiziert: 17.12.2020 um 10:58 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2020 um 11:30 Uhr
ARCHIV - Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban trifft zum EU-Gipfel im Gebäude des Europäischen Rates ein. Der Europäische Gerichtshof könnte am Donnerstag erneut Teile des ungarischen Asylsystems für unrechtmäßig erklären. Foto: John Thys/AFP Pool/AP/dpa
Foto: JOHN THYS

Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal im Land befindliche Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht am Donnerstag (Rechtssache C-808/18). Somit verstosse das Land gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie für Rückführungen.

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EU-Recht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Es bestehe die Gefahr, «dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoss gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden».

Der EuGH gab der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Die ungarischen Behörden beachteten nicht die vorgesehenen Verfahren und Garantien.

(SDA)

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