Europa
EU-Staaten vereinbaren Regeln für Grenzkontrollen

Die EU-Länder haben sich auf neue Regeln für Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums verständigt.
Publiziert: 10.06.2022 um 18:41 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2022 um 13:01 Uhr
ARCHIV - Zwei Autos fahren durch den Ortseingang von Schengen in Luxemburg. Foto: picture alliance / dpa
Foto: Werner Baum

Die Innenminister einigten sich am Freitag auf eine Position für anstehende Verhandlungen mit dem Europaparlament über das umstrittene Thema. So sollen EU-Staaten, die längerfristig Grenzkontrollen durchführen wollen, die EU-Kommission informieren und die Kontrollen begründen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Sie müssen auch einen genauen Zeitraum festlegen, und die EU-Kommission kann dann Empfehlungen dazu abgeben.

Der Schengen-Raum, dem 26 europäische Staaten und 420 Millionen Einwohner angehören, soll uneingeschränkten Personenverkehr in Europa gewährleisten. Aufgrund von Terroranschlägen und auch während der Corona-Pandemie geriet er jedoch unter Druck. Länder wie Deutschland, Frankreich und Österreich haben unter Verweis auf illegale Migration oder Terrorgefahr schon seit Jahren temporäre Grenzkontrollen bei der EU-Kommission gemeldet. Auch zu Beginn der Pandemie führten etliche Länder Kontrollen ein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April entschieden, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall «einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit» verlängern dürfen. Im konkreten Fall ging es um die Praxis an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien.

Die von den Ministern angenommenen Regeln beinhalten auch Minimumstandards für Reisebeschränkungen im Fall eines Gesundheitsnotfalls sowie Massnahmen gegen die Instrumentalisierung von Migranten an der Aussengrenze. Hintergrund für letzteres waren Vorwürfe gegen Belarus, im vergangenen Sommer absichtlich Migranten aus nichteuropäischen Ländern an die EU-Grenze zu schicken.

Die EU-Länder müssen das Gesetz nun mit dem Europaparlament verhandeln, bevor es in Kraft treten kann.

(SDA)

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