Diese sieht vor, dass bis 2030 insgesamt 45 Prozent der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen kommen sollen statt wie bisher vorgesehen 40 Prozent.
Die EU-Staaten hatten sich allerdings darauf geeinigt, das Ziel von 40 Prozent beizubehalten. Das Parlament und die EU-Staaten müssen nun über das Gesetz verhandeln, bevor es in Kraft treten kann.
Das Ziel zum Ausbau erneuerbarer Energien ist in der sogenannten Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. Umsetzen sollen die EU-Länder sie durch nationale Massnahmen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kommen momentan 22 Prozent der verbrauchten Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen, in Deutschland sind es 19 Prozent.
Die Abgeordneten stimmten nun zudem dafür, dass Biomasse etwa aus Holz weiterhin als erneuerbare Energiequelle gilt, allerdings wurde die Menge gedeckelt und staatliche Förderung dafür soll auslaufen. Umweltorganisationen und Wissenschaftler kritisieren, dass für das Verbrennen von Holz Wälder gerodet werden und viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) entsteht, das sonst von den Bäumen gebunden würde.
Umstritten war auch, wann Wasserstoff als «grün» gilt. Wasserstoff gilt als klimafreundlich, wenn er aus Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne oder Wind produziert wurde. Die Abgeordneten einigten sich auf flexiblere Kriterien für «grünen» Wasserstoff als die Kommission, etwa soll auch anderer Strom für die Produktion genutzt werden, wenn kein erneuerbarer verfügbar ist.
Separat stimmten die Parlamentarier über Energieeffizienz-Ziele ab. Der Energieverbrauch soll nach ihrem Willen bis Ende des Jahrzehnts um mindestens 14,5 Prozent gesenkt werden, statt wie bisher vorgesehen um 9 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch hier wollen die Staaten bei dem niedrigeren Ziel bleiben.
(SDA)