Die EU-Kommission kritisiert in dem Schreiben von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos insbesondere einen Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Konvention und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
«Österreich hat die rechtliche Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren, der auf seinem Territorium oder an seiner Grenze gestellt wird», schreibt die Kommission.
Die Frage, ob Österreich für die Asylanträge zuständig sei, müsste nach den geltenden EU-Bestimmungen entschieden werden, insbesondere nach der Dublin-Verordnung. Diese sieht vor, dass das EU-Land der Erstaufnahme - in den meisten Fällen Griechenland - für die Asylverfahren zuständig ist. In der Praxis ist das Dublin-System in der Flüchtlingskrise aber zusammengebrochen.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte am Donnerstag, er werde mit dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann am Rande des EU-Gipfels in Brüssel eine «freundliche Diskussion» über das Thema führen.
Österreich hatte am Mittwoch angekündigt, angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstromes täglich nur noch 80 Anträge pro Tag für Asylsuchende in der Alpenrepublik einzuführen. Insgesamt will Österreich im laufenden Jahr maximal 37'500 Flüchtlinge aufnehmen. Im vergangenen Jahr waren es 90'000. (SDA)