Sie kritisierte die EU – doch bereicherte sich offenbar schamlos: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss dem EU-Parlament aus ihrer Zeit als Abgeordnete 300'000 Euro zurückzahlen.
Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge für eine in dieser Zeit angeblich von Le Pen eingestellte Mitarbeiterin. Der EU-Gerichtshof (EuGH) wies in einem Urteil die Klage von Le Pen gegen einen Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments zurück.
Das EU-Parlament hatte Le Pen vorgeworfen, keinen Nachweis dafür erbracht zu haben, dass die von der örtlichen Assistentin ausgeübte Tätigkeit effektiv, unmittelbar und ausschliesslich an ihr Mandat geknüpft war.
Le Pen hatte beim EuGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluss des EU-Parlaments eingelegt. Die Luxemburger Richter wiesen am Dienstag die Klage von Le Pen ab und bestätigten den Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments.
Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. (SDA)