Worüber viele Länder derzeit diskutieren, ist in Österreich bereits beschlossene Sache: Nach den zuletzt massiv in die Höhe geschossenen Corona-Infektionszahlen kommt bei unseren Nachbarn am 1. Februar die Impfpflicht.
Lange war aber unklar, wie diese harte Massnahme überhaupt umgesetzt werden soll. Ein durchgesickerter Gesetzesentwurf bringt nun Klarheit.
Bussen – oder Knast
Ab dem 1. Februar 2022 gilt für die Bevölkerung noch eine Gnadenfrist von anderthalb Monaten. Impfstichtag ist dann der 15. März. Ab dann hagelt es Strafen in Form von Bussen. Und die fallen saftig aus, wie der Gesetzesentwurf zeigt, der «ORF» vorliegt.
Wer sich auch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht gegen das Coronavirus impfen lässt, soll eine Busse von bis zu 600 Euro aufgebrummt bekommen können. Und zwar alle drei Monate. Der Maximalbetrag soll demnach bei 3600 Euro festgesetzt werden in Österreich. Werden die Summen nicht bezahlt, droht stattdessen eine Freiheitsstrafe.
Impfpflicht gilt ab 14 Jahren
Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, Schwangere sowie Genesene sechs Monate nach ihrem positiven Test. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man von dem Obligatorium befreit werden. Die Impfpflicht umfasst eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung (frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung) und eine Drittimpfung (frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung).
Noch sind Änderungen bei dem österreichischen Impfpflicht-Gesetzesentwurf möglich, wie das nationale Gesundheitsministerium gegenüber dem «ORF» mitteilt. In den kommenden Tagen würde das Gesundheitsministerium und das Verfassungsministerium zusammen mit den Oppositionsparteien zusammensitzen und Vorschläge berücksichtigen.