Sie sahen zu lange rot und fielen dann übereinander her. Die Polizei in Erfurt im deutschen Bundesland Thüringen musste am Freitag den Quickie eines Paares beenden. Das Pärchen erklärte, das Verlangen sei einfach zu gross gewesen, und sie hätten schon ewig vor der Ampel warten müssen.
Für das wilde Treiben an der Ampel bekam das Paar eine Verwarnung samt kleiner Geldbusse. Insgesamt kostete der Spass 20 Euro, also 19 Franken. Das berichtet die «Bild». Die Liebestollen kamen so günstig davon, weil der Ampel-Quickie mitten in der Nacht geschah.
Die Polizei hatte das Duo um 2.30 Uhr erwischt. Darum bemerkte auch sonst niemand das wilde Treiben in dem Wagen. Anders hätte es dagegen ausgesehen, wenn sich jemand durch den Sex gestört gefühlt hätte. Wegen «Erregung öffentlichen Ärgernisses» droht in Deutschland bis zu einem Jahr Knast.
Sex im Freien ist grundsätzlich erlaubt
Auch in der Schweiz kann zu grosse Lust schnell mit Frust enden. Dabei ist grundsätzlich Sex in der Öffentlichkeit nicht per Gesetz verboten. Wer beim Ampel-Sex erwischt wird, erfüllt unter Umständen den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Wenn sich jemand durch das wilde Treiben gestört fühlt, kann es eine Anzeige geben. Bei einer Verurteilung droht dann eine Busse.
Im Schweizer Strafgesetzbuch heisst es unter dem Artikel 198 zur «sexuellen Belästigung»: Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.» Auch eine Anzeige wegen Exhibitionismus wäre möglich, wofür es ebenfalls eine Busse gibt.
Doch selbst wer erwischt wird, kann davonkommen. Zuletzt ärgerte sich Charles Balsiger (77) aus Eschenz TG darüber. Der ehemalige Architekt beobachtete letztes Jahr, wie sich ein Pärchen ganz ungeniert am Ufer der Klosterinsel Werd vergnügte. «Die Menschen haben einfach den Anstand und den Respekt voreinander verloren», sagte Balsiger damals. (jmh)