Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass der US-Geheimdienst NSA vermutlich über Jahre hinweg Merkels Handy ausgespäht haben soll. Dies führte zu ernstlichen Verstimmungen zwischen Berlin und Washington. Im Juni leitete Generalbundesanwalt Harald Range dann ein Ermittlungsverfahren ein.
Anlass für die Ermittlungen war ein im Oktober 2013 erstmals in den Medien veröffentlichtes Dokument, das als Beleg für das Belauschen von Merkels Handy angesehen wurde. Bei diesem Dokument handelte es sich laut Bundesanwaltschaft aber nicht um einen authentischen Abhörauftrag der NSA oder eines anderen US-Nachrichtendienstes. Es soll sich vielmehr um die Abschrift eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA gehandelt haben.
Weil es Range nicht möglich war, das Dokument im Original zu beschaffen, sah er sich nach eigenen Angaben gezwungen, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Dies teilte die Behörde in Karlsruhe am Freitag mit.