Die Entscheidung wurde in Abwesenheit Atalays im Parlament in Ankara verlesen. Atalay ist seit April 2022 inhaftiert, obwohl das Verfassungsgericht seine Freilassung angeordnet hatte.
Abgeordnete der Opposition unterbrachen die Verlesung der Entscheidung immer wieder mit Buhrufen und hielten Schilder mit der Aufschrift «Freiheit für Can Atalay» hoch. Atalays Arbeiterpartei bleiben damit nur noch drei Sitze im Parlament.
Der Fall des Menschenrechtsanwalts hatte die türkische Justiz in eine Krise gestürzt. Atalay war im April 2022 im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 wegen Beihilfe zu einem Umsturzversuch zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Bei den Parlamentswahlen im Mai 2023 wurde er zum Abgeordneten gewählt und hätte seinem Anwalt zufolge deswegen freigelassen werden müssen. Sein Urteil war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
Das Verfassungsgericht hatte im Oktober Atalays Freilassung angeordnet – der Kassationshof entschied jedoch, diese Anordnung nicht umzusetzen. Das Urteil gegen Atalay in dem sogenannten Gezi-Prozess ist inzwischen rechtskräftig. Es gilt als politisch motiviert und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unrechtmässig beschieden.
Die Gezi-Proteste von 2013 richteten sich auch konkret gegen den damaligen Ministerpräsidenten und jetzigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.
(SDA)