Es war ein Mord im Wahn. Am 29. Juli 2019 schmiss Habte A.* (41), ein Eritreer aus Wädenswil ZH, den kleinen Leo (†8) und seine Mutter vor einen einfahrenden ICE. Der Bub starb noch in der Bahnhofshalle im Hauptbahnhof Frankfurt (D). Nun ist das Urteil gegen Habte A. da. Wegen seiner psychischen Störung ist er nicht schuldfähig und muss nicht ins Gefängnis. Trotzdem wird er wegen Mordes verurteilt. Er kommt auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie, weil er eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist.
Der ehemalige VBZ-Mitarbeiter hörte Stimmen, die ihn bedrohten, machte der psychiatrische Gutachter schon am ersten Verhandlungstag am Landgericht Frankfurt klar. Vor der Tat reiste der Eritreer in halb Europa herum, in der Hoffnung, die Stimmen im Kopf abzuschütteln. Vergeblich.
Mörder kannte sein Opfer nicht
Schliesslich landete er in Frankfurt. Habte A. übernachtet auf Parkbänken, trinkt Bier. Ein Hotel sei ihm «zu wenig sicher» gewesen, so der Psychiater. Schlafen konnte A. nicht. Und: Immer wieder habe er vor dunklen Gestalten davonrennen müssen, die ihm nach dem Leben trachteten. Irgendwann trifft er im Bahnhof Frankfurt dann auf Mutter und Kind, die er noch nie zuvor gesehen hatte - und begeht den Kindermord. An die Tat selber könne er sich nicht erinnern, gab Habte A. später an. Diagnose: paranoide Schizophrenie.
Daran, dass der Killer unzurechnungsfähig ist, bestand dann auch kein ernsthafter Zweifel: Sogar die Staatsanwaltschaft wollte Habte A. nicht im Gefängnis, sondern in einer Psychiatrie sehen.
Während des Prozesses sprach der Vater des getöteten Buben den Mörder direkt an. «Ich hatte sehr viele Fragen. Einige wurden beantwortet, andere nicht», erklärte er zunächst. Und fragte dann: «Herr A., warum haben Sie meinen Sohn ermordet? Warum haben Sie das getan?» Seine Frage blieb unbeantwortet.
*Name der Red. bekannt