Er plante Terror-Netzwerk
Basler Neonazi-Rentner bleibt in Wiener U-Haft

Hans B.* (76) aus Birsfelden BL war Chef der rechtsextremen «Europäischen Aktion». Er sitzt seit 14 Monaten in Wien in U-Haft und wird dort auch weiterhin bleiben, wie das Landesgericht am Freitag beschlossen hat.
Publiziert: 20.03.2018 um 20:14 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:44 Uhr
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Hans B. wird weiterhin in U-Haft bleiben.
Foto: Hans Stutz

Dem Neonazi Hans B. (76) drohen 20 Jahre Haft. Der Basler versuchte, ein rechtsextremes Terrornetzwerk in Europa aufzubauen und erwog Anschläge auf Politiker. 

Dank der Zusammenarbeit der österreichischen und der Schweizer Ermittler konnte der gebürtige Österreicher am 22. Dezember 2016 verhaftet werden. Seither sitzt er in Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. (BLICK berichtete)

Dort wird der 76-Jährige auch weiterhin bleiben, wie das Landesgericht am Freitag entschieden hat. Denn obwohl 14 Monate eine relativ lange Zeit sind, besteht aus der Sicht der Behörden eine «Tatbegehungs- und Fluchtgefahr», schreibt «Kurier.at».

«Die Fussfessel wäre ein geeignetes Mittel»

B.s Anwalt, Franz-Karl Juraczka, wollte seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft rausholen und ihm dafür eine Fussfessel verpassen. «Er hat ein Einreiseverbot in der Schweiz, kann also ohnehin nicht zurück. Die Fussfessel wäre ein geeignetes Mittel», sagt der Anwalt.

Die Länge der U-Haft sei für ihn unverständlich. «Die Ermittlungen des Verfassungsschutzes sind seit Juni abgeschlossen», sagt Juraczka. Eine Anklage gebe es aber noch immer nicht. Ausserdem leide B. an offenen Wunden an den Beinen und Hautekzemen.

Militärlager in Ungarn

Hans B. arbeitete zusammen mit zahlreichen Holocaust-Leugnern am Aufbau einer «europäischen Befreiungsarmee». An Treffen mit militanten Neonazis aus Deutschland und Osteuropa versuchte er, paramilitärische Ausbildungslager in Ungarn zu organisieren.

In seinem Fall laufen die Ermittlungen in Richtung nationalsozialistischer Wiederbetätigung, staatsfeindlicher Verbindungen und Verhetzung. Das österreichische Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren vor, bei besonderer Gefährlichkeit gar lebenslang. (man)

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