Zudem lebten keine Zeugen der Tat. Dies berichtete die Zeitung «The Baton Rouge Advocate» am Montag. Albert Woodfox hatte 1972 einen Gefängniswärter erstochen.
Der Richter verbot zudem ein neues Verfahren gegen den in zwei Prozessen 1973 und 1988 verurteilten Mann. Beide Urteile waren im Nachhinein wegen Verfahrensfehlern kassiert worden, Woodfox wartete im Gefängnis auf einen neuen Prozess.
Er gehörte zu den sogenannten «Angola 3», einer Gruppe von Häftlingen, die jeweils jahrzehntelang in dem Gefängnis in der Stadt Angola in Einzelhaft sassen.