Auslieferung oder Abschiebung – der Internet-Unternehmer Kim Schmitz alias Kim Dotcom sieht seine Tage in Neuseeland gezählt. Im Juni findet die Gerichtsverhandlung statt, an der entschieden wird, ob dem Auslieferungsgesuch der USA gegen den Willen des US-finnischen Doppelbürgers stattgegeben wird oder nicht.
Doch bereits vorher muss der 41-Jährige um sein Leben in Neuseeland bangen. Weil er beim Beantragen einer Aufenthaltbewilligung offenbar nicht ganz ehrlich war, droht der Doppelbürger die Abschiebung nach Deutschland oder Finnland. Das berichtet der «New Zealand Herald».
Demnach hat Dotcom den Behörden 2010 verschwiegen, schon einmal wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt worden zu sein. Dabei hatte er nur ein Jahr zuvor vor Gericht zugegeben, mit 149 km/h durch eine Tempo-50-Zone gerast zu sein.
Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt, sagt Dotcom zur Falschangabe. Er sei davon ausgegangen, dass die Beamten von seiner Verurteilung gewusst hätten, zitiert ihn der «New Zealand Herald».
Dotcom und seine Anwälte haben nun bis Anfang Mai Zeit, Stellung zum Vorwurf zu beziehen. Dann werde der Einwanderungs-Minister über eine Abschiebung entscheiden, teilt eine Sprecherin mit.
In den USA ermittelt das FBI seit 2012 gegen Dotcom, den Gründer der inzwischen geschlossenen Sharehosting-Plattform Megaupload. Der Vorwurf: massive Verstösse gegen das Urheberrecht. (lha)