Entscheid vom Bundesgericht
Behinderter Student bekommt keinen Assistenten

Ein behinderter Student der ETH Zürich hat keinen Anspruch auf persönliche Assistenz, entschied das Bundesgericht. Die Richter befürchten, dass dies die Anforderungen des Masterstudiums in Umweltwissenschaften unzulässig herabsetzen würde.
Publiziert: 04.11.2024 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 04.11.2024 um 22:47 Uhr
Der Student ging bis vor das Bundesgericht und scheiterte.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Bundesgericht lehnt Assistenzgesuch eines behinderten ETH-Studenten ab
  • Assistenz würde Studienanforderungen unzulässig senken, sagt das Gericht
  • Student leidet seit 1995 an kognitiver Beeinträchtigung, Masterstudium seit 2019
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Das Bundesgericht hat das Gesuch eines behinderten Studenten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) für eine persönliche Assistenz abgelehnt. Eine solche Assistenz würde die Anforderungen an das Studium in unzulässiger Weise senken.

Der 1964 geborene Beschwerdeführer leidet seit einem Unfall im Jahr 1995 an einer kognitiven Beeinträchtigung. Nach einem Biologiestudium begann er 2019 ein Masterstudium in Umweltwissenschaften an der ETH Zürich.

Unzulässige Herabsetzung der Studienanforderungen

Er beantragte eine persönliche Assistenz im Umfang von 20 Prozent für administrative und technische Arbeiten. Nach mehreren Instanzen lehnt die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts das Gesuch ab. Sie ist der Ansicht, dass eine solche Assistenz zu einer unzulässigen Herabsetzung der Studienanforderungen führen würde.

Der angestrebte Masterstudiengang soll die Studierenden befähigen, nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu arbeiten. Zu den erforderlichen Kompetenzen gehöre die Fähigkeit, Daten zu erheben, um Probleme zu verstehen.

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