Entscheid ist gefallen
Julian Assange darf gegen Auslieferung Berufung einlegen

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten.
Publiziert: 24.01.2022 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2022 um 12:13 Uhr
In den USA drohen Wikileaks-Gründer Julian Assange bis zu 175 Jahre Haft.
Foto: keystone-sda.ch

Mit dem Entscheid dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht weitergehen. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Seit über zwei Jahren in Gefängnis

Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt.

Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen. (SDA/gin)

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