Im Kampf um das Leben des unheilbar kranken Jungen Archie (12) in England sind dessen Eltern auch in der letzten gerichtlichen Instanz gescheitert. Der Supreme Court in London lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung der lebenserhaltenden Massnahmen für Archie erwirken wollten.
Der Junge hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Seither liegt er im Koma. Mehrere britische Gerichte entschieden, dass die Ärzte den Jungen sterben lassen dürfen. Dies sei in seinem besten Interesse, hiess es zur Begründung.
Geräte sollen am Mittwoch abgeschaltet werden
Anfang dieser Woche hatte sich Archies Familie an einen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – dieser forderte daraufhin, die Massnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft sei. Die Gerichte mussten dem Antrag allerdings nicht folgen. Nun dürfte der Rechtsweg ausgeschöpft sein.
Die Richter am Supreme Court folgten der vorherigen Entscheidung des Berufungsgerichts und erklärten, da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Massnahmen nur «das Sterben verlängern». Man treffe diese Entscheidung nicht leichtfertig und spreche den Eltern von Archie «tiefes Mitgefühl» aus.
«Das ist skandalös, wirklich beschämend», sagte Archies Mutters nach der Entscheidung vor dem Krankenhaus im Osten Londons, in dem der Zwölfjährige liegt, zu Journalisten. Ihr Sohn mache gesundheitliche Fortschritte und in anderen Ländern würde die Familie ganz andere Chancen bekommen. Sie sei tief enttäuscht und werde «kämpfen bis zum bitteren Ende», jedoch fühle es sich gerade nach dem «Ende des Weges» an. Dem Sender Sky News zufolge sollten die Geräte am Mittwoch um 11.00 Uhr Ortszeit (12.00 Uhr MESZ) abgestellt werden.
Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. (SDA/chs)