Ellen G.* (†27) wurde 2011 mit 20 Stichwunden tot in ihrer Wohnung in Philadelphia aufgefunden. Obwohl die Behörden ihren Tod als Selbstmord einstuften, glaubt die Familie, dass sie ermordet wurde. Seitdem kämpfen sie dafür, dass die Ermittler sich die Akten nochmals anschauen und der Fall neu verhandelt wird.
Jetzt tut sich etwas. Der Oberste Gerichtshof in Pennsylvania wird den Fall überprüfen. Die Familie der Verstorbenen ist «sehr aufgeregt», wie sie gegenüber der «Newsweek» berichtet.
Ellen G. hatte 10 Stichwunden am Hinterkopf und Nacken sowie 10 weitere an Bauch, Magen und Brust. Das 25 Zentimeter lange Messer steckte noch in ihrem Körper. Ihr Verlobter Sam G*. fand sie und rief den Notruf, wie aus Aufnahmen hervorgeht.
«Wir machen weiter, wegen Ellen»
Vater Joshua G.* sagte gegenüber «Newsweek», die Familie sei erfreut über die Überprüfung durch das Gericht. In dem Verfahren wird das Gericht entscheiden, ob die Familie rechtlich befugt ist, den Obduktionsbericht anzufechten. «Wir machen weiter, wegen Ellen», so Vater Joshua.
Ein stellvertretender Gerichtsmediziner aus Philadelphia stufte Tod der jungen Frau zunächst als Mord ein, änderte diesen Befund aber nach Gesprächen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft in einen Suizid um.
Die Eltern hatten 2019 gegen das Büro des Gerichtsmediziners geklagt, waren aber gescheitert. Nun gab der Oberste Gerichtshof ihrer Berufung statt und erklärte den Fall zur «Angelegenheit von landesweiter Bedeutung».
Das Gericht wird sich mit der Frage befassen, ob «Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter befugt sind, eine fehlerhafte Feststellung in der Sterbeurkunde des Verstorbenen anzufechten.»
Familie fühlt sich endlich ernst genommen
Vater Joshua G. betonte, die Familie habe nie geglaubt, dass Ellen sich selbst tötete: «Sie war einfach nicht so ein Mensch und sie hasste Schmerzen – sie wollte sich als Mädchen nicht einmal die Ohren piercen lassen.»
«Alle Untersuchungen, die ich gesehen habe, zeigen, dass Frauen nicht gewaltsam Selbstmord begehen, sondern meist mit Tabletten oder anderen Methoden. Nichts an diesem Fall hat für uns jemals einen Sinn ergeben», so der Vater.
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Ein Privatdetektiv nahm den Fall kostenlos an, was die Familie ermutigte, weiterzumachen. Er habe genügend Hinweise, die an der Suizid-Theorie zweifeln lassen. «Wir haben Beweise», sagte ihr Vater schon vergangenes Jahr. Auch Pathologen, die sich dem Fall angenommen haben, können nicht verstehen, wie die Behörden den Tod von Ellen G. so schnell zu den Akten legten.
Da der Oberste Gerichtshof nur etwa 100 von 3000 Anträgen pro Jahr annimmt, fühlt sich die Familie ernst genommen. Ihr Anwalt bereitet nun Schriftsätze für das Gericht vor.
* Namen bekannt